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Zollverfahren 40

Für unsere Kunden führen wir bei RCM d.o.o. die Zollabfertigung gemäß Zollverfahren 40 durch. Dabei werden die Waren nach der Zahlung von Zollgebühren bzw. sonstigen Einfuhrgebühren sowie MwSt für den Inlandsverkehr zum freien Verkehr freigegeben. 

Zur Zahlung von Zollgebühren bieten wir den Importeuren die Möglichkeit, unsere Zollgarantie zu nutzen.

Jene Importeure, die als MwSt.-pflichtige in Slowenien registriert sind, haben die Möglichkeit einer vereinfachten MwSt.-Berechnung auf Einfuhren. So weisen sie die MwSt einfach im Rahmen ihrer MwSt-Berechnung aus.

Nach dem abgeschlossenen Zollverfahren 40 steht die Ware frei zur Verfügung.

 

Bedingungen für den Importeur:

  • Eine gültige EORI- sowie Steuernummer
  • Vertretungsvollmacht

Durch qualitätsvolle Dienstleistungen und das hohe Niveau der Fachkompetenz,
die auf Vertrauen basiert, streben wir die Gesamtzufriedenheit und langfristige Zusammenarbeit an.

Vertrauen Sie uns!

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